Simons Fahrservice
Clever sparen, Funkmietwagen fahren

Krankenfahrten
Als Krankenfahrt-Kunde mit Transportschein oder als Selbstzahler haben Sie bei uns OBERSTE PRIORITÄT vor allen anderen Kunden und sozusagen einen VIP-Status.
Alle unsere Fahrer sind angewiesen, Anliegen von unseren Krankenfahrt-Kunden unter allen Umständen bevorzugt zu behandeln und ein besonderes Maß an Pünktlichkeit zu gewährleisten.
Info
Krankenfahrten können Sie mittels Kontaktformular auf der Startseite oder telefonisch anfragen:
Grundsätzliches:
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir von Ihnen
entweder
eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausgestellt von Ihrem Arzt
oder
eine "Genehmigung für eine/mehrere Krankenfahrten" von Ihrer Krankenkasse.
Wenn auf der Verordnung von Ihrem Arzt der Bereich "genehmigungsfreie Fahrten" angekreuzt ist, können Sie uns direkt beauftragen ohne das eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse notwendig ist.
Sollte auf der Verordnung von Ihrem Arzt der Bereich "Genehmigungspflichtige Fahrten" angekreuzt sein, ist vorher eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Abrechnung:
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen wir die Abrechnung der Fahrten mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Privat Versicherte Kunden erhalten von uns eine Rechnung über die durchgeführten Fahrten. Diese Rechnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen um eine Kostenerstattung zu erhalten.
Kostenübernahme:
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel in folgenden Fällen die Fahrtkosten für Serienfahrten:
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Strahlentherapie
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Chemotherapie/Immuntherapie oder andere Krebsbehandlungen
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Dialyse
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Geriatrie
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Schmerztagesklinik
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andere teilstationäre Behandlungen
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andere hochfrequente Behandlungen
Die Fahrtkosten für andere Zwecke, z.B. für einen Arztbesuch werden übernommen, wenn Ihr Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellt. Die Verordnung wird erfahrungsgemäß ausgestellt, wenn Gründe vorliegen warum die öffentlichen Verkehrsmittel nicht genutzt werden können, z.B. bei Gehbehinderung oder allgemein schlechter physischer Verfassung.
Zuzahlungen:
Strahlentherapie/Chemotherapie/Immuntherapie:
Bei Fahrten aus dem Landkreis Würzburg zu Behandlungseinrichtungen in der Stadt Würzburg fallen in der Regel (in 95% der Fälle) 5,00€ für die Hinfahrt und 5,00€ für die Rückfahrt an. Bei weiteren Entfernungen beträgt die Zuzahlung 10% des Fahrpreises, jedoch maximal 10,00€ für die Hinfahrt und 10,00€ für die Rückfahrt.
Geriatrie/Schmerztagesklinik und andere teilstationäre Behandlungen:
Hier ist in der Regel lediglich nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung zu leisten. Diese bewegt sich zwischen 5 und 10 Euro. Die Summe der Zuzahlungen beträgt also 10 bis maximal 20 Euro, egal wie viele Fahrten zwischen der ersten und letzten Fahrt liegen.
Zuzahlungsbefreiung:
Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn die Summe der bisherigen Zuzahlungen im Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze überschreitet. Die Belastungsgrenze entspricht 2% des Brutto-Familieneinkommens bzw. 1% bei chronischer Erkrankung. Für die Antragstellung benötigen Sie die gesammelten Zuzahlungsquittungen z.B. für Medikamente, Taxifahrten, etc.
Fahrten zu einem Arzt, der weiter entfernt ist als der nächstliegende Behandler:
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Fahrtkosten zum nächstliegenden Arzt, der Ihre Erkrankung behandeln kann. Für Fahrten zu einem anderen, weiter entfernten Arzt ist vorab die Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Rechtlicher Hinweis:
Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Keine Haftungsübernahme für die bereitgestellten Informationen.