top of page

 

Bestpreisgarantie - Bedingungen

Wenn Sie eine Strecke von mindestens 5 km mit dem Taxi günstiger gefahren sind und uns eine Quittung darüber vorlegen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag.

Wesentliche Bedingungen:

  • Die Bestpreisgarantie gilt für Fahrtstrecken von 5 km oder mehr.

  • Die Fahrtstrecke muss durch das Stadtgebiet Würzburg gehen.

  • Einreichen der Taxiquittung spätestens 7 Tage nach der Fahrt in digitaler Form per E-Mail an an unsere E-Mail-Adresse simons.fahrservice@gmail.com

  • Nennung einer inländischen Bankverbindung für den Erhalt der Erstattung.

  • Bei Inanspruchnahme einer Erstattung Aufgrund der Bestpreisgarantie ist es unerheblich ob Sie vorher mit uns gefahren sind oder nicht.

  • Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Fahrten die teilweise oder vollständig von Kostenträgern wie beispielsweise den Krankenkassen, der Deutsche Bahn oder dem Kommunalunternehmen Würzburg übernommen werden.

  • Eintragungen auf der eingereichten Taxiquittung dürfen nur vom Taxifahrer, der Sie gefahren hat, oder vom Taxiunternehmen vorgenommen worden sein.

  • Nach Aufforderung: Einreichen der Quittung in Papierform im Original.

  • Die Bestpreisgarantie gilt nur für Fahrten die nach dem Taxitarif der Stadt Würzburg abgerechnet wurden und bei denen während der gesamten Fahrtstrecke sowohl vom Grundpreis als auch von den beiden Wegstreckentarifen für den 1. bis 3. Kilometer und ab dem 3.Kilometer nicht abgewichen wurde. Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Kurierdienstleistungen oder sonstige Fahrten die nicht nach dem Taxitarif der Stadt Würzburg abgerechnet wurden.

  • Gebühren für Wartezeiten und Großraumzuschläge bleiben bei der Berechnung des Differenzbetrages unberücksichtigt.

  • Es müssen die Anforderungen an die Bestimmtheit der angegebenen Fahrtstrecken auf der Taxiquittung und bei der Eingabe in unseren Preisrechner erfüllt sein (siehe unten).

Weitere Erläuterungen:

  • Ausgezahlt wird der Differenzbetrag zwischen dem auf Ihrer Taxiquittung eingetragenen Fahrpreis und dem Fahrpreisangebot unseres Preisrechners für Fahrten im Zeitraum 22:00 - 6:00 Uhr für die selbe Wegstrecke, die auf der Taxiquittung eingetragen wurde, wenn der Taxifahrpreis niedriger ist als das Fahrpreisangebot unseres Preisrechners für Fahrten im Zeitraum 22:00 - 6:00 Uhr. Hintergrund: Bei Berechnung des Tagfahrpreises kalkuliert unser Preisrechner die voraussichtlich entstehenden, von Taxametern automatisch berechneten Wartezeitzuschläge mit ein, die Aufgrund von Staus und Ampelstopps entstehen. Diese Wartezeitzuschläge kommen normalerweise zu dem Taxifahrpreis hinzu. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei besonders günstiger Verkehrslage Sie mit dem Taxi tagsüber Aufgrund des beschriebenen Umstandes günstiger Fahren als mit uns.

  • Für die Beurteilung ob die auf der Taxiquittung eingetragene Fahrtstrecke durch das Stadtgebiet Würzburg geht, ist die von Google Maps vorgeschlagene schnellste Fahrtstrecke heranzuziehen.

  • Gebühren für Wartezeiten und Großraumzuschläge, die von unserem Preisrechner angezeigt werden sowie Zuschläge nach dem Würzburger Taxitarif sollen nicht bei der Berechnung des Differenzbetrages berücksichtigt werden.

  • Zu Zeiten mit sehr hoher Nachfrage erhöhen wir unsere Fahrpreise. Die Bestpreisgarantie gilt nicht, wenn in unserem Preisrechner der rot geschriebene Text in großer, fetter Schrift "Hinweis: Aktuell um Faktor [Zahl] erhöhte Fahrpreise wegen derzeit hoher Nachfrage. Die Bestpreisgarantie greift vorübergehend nicht!" erscheint.

 

Anforderungen an die Bestimmtheit der angegebenen Fahrtstrecken auf der Taxiquittung und bei der Eingabe in unseren Preisrechner:

  • Auf der Taxiquittung müssen die vollständige Start- und Zieladresse mit Ort, Straße und Hausnummer angegeben sein um einen Vergleich mit unseren Preisen zu ermöglichen.

  • Auf der Taxiquittung müssen eventuelle Zwischenziele mit Ort, Straße und Hausnummer angegeben sein um einen Vergleich mit unseren Preisen zu ermöglichen.

  • Sofern die Fahrt von, zu oder über eine Einrichtung führt, die über ein Google Business Profil verfügt, ist es ausreichend, wenn der Name der Einrichtung genannt wird und über eine Recherche dieser Einrichtung eine vollständige Adresse mit Ort, Straße und Hausnummer zugeordnet werden kann. Beispielsweise "Fahrt von Würzburg Hauptbahnhof nach ..." oder "Fahrt von ... zum Rathaus Würzburg" oder "Fahrt von ... über Festung Marienberg Würzburg nach ...".

  • In unseren Preisrechner müssen die vollständige Start- und Zieladresse mit PostleitzahlOrt, Straße und Hausnummer eingegeben werden um einen Preisvergleich zu einer Taxifahrt ziehen zu können. Eine Pauschale Eingabe in unseren Preisrechner wie beispielsweise "Start: Würzburg, Ziel: Höchberg" oder "Start: Lengfeld, Ziel: Frauenland" ist nicht zulässig. Hintergrund: Wir gestatten solche Pauschalen Angaben bei der Auftragsannahme in der Mehrzahl der Fälle aus Vereinfachungsgründen. Jedoch wird bei derartigen pauschalen Angaben vom Preisrechner automatisch die längstmögliche denkbare Wegstrecke berechnet. Wenn Sie beispielsweise eingeben "Start: Veitshöchheim, Ziel: Würzburg" nimmt das System möglicherweise die Werte "Start: Veitshöchheim, Nördliche Ortsgrenze zu Thüngersheim; Ziel: Würzburg, Rottenbauer, Südliche Stadtgrenze zu Reichenberg; Fahrtstrecke: 21 km" an, auch wenn bei der Fahrt mit dem Taxi tatsächlich die Strecke "Scheffelstraße, Veitshöchheim nach Otto-Hahn-Straße, Würzburg; Fahrstrecke 2,3 km" zurückgelegt wurde.

 

Missbrauchsprävention und Haftungsbeschränkung:

  • Die Bestpreisgarantie kann nicht durch Konkurrenzunternehmen oder für im Sinne von Konkurrenzunternehmen handelnden Personen in Anspruch genommen werden. Um Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen zu unterbinden, ist die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Taxiquittungen auf ein Kontingent von 200€ je Woche begrenzt.

  • Im Falle eines ungewöhnlichen Anstiegs der Inanspruchnahmen der Bestpreisgarantie innerhalb eines kurzen Zeitraums im Vergleich zu den vorherigen Wochen und Monaten, die auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie durch Konkurrenzunternehmen oder andere Personen schließen lassen, behalten wir uns vor, die Summe der Erstattungen Aufgrund aller in einer Kalenderwoche eingereichten Taxiquittungen auf ein Kontingent von 50€ je Woche zu begrenzen.

  • Den Anspruchstellern, deren Forderungen aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents abgelehnt werden müssen, steht es frei durch geeignete Unterlagen in digitaler Form oder Papierform uns gegenüber Glaubhaft zu machen, dass diese nicht Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln. Geeignete Unterlagen können sein: Nachweise über den Fahrtanlass oder den ausgeübten Beruf, die klar erkennen lassen, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keinerlei Verbindung zu Konkurrenzunternehmen besteht. Ob dies uns gegenüber ausreichend Glaubhaft gemacht wurde, kann auf Betreiben der Anspruchsteller gerichtlich überprüft werden. Nach plausibler Glaubhaftmachung uns gegenüber, dass die Anspruchsteller keine Konkurrenzunternehmer sind und nicht im Auftrag oder im Sinne von Konkurrenzunternehmen handeln, werden die Forderungen dieser Anspruchsteller aus einem zusätzlichen, wöchentlichen Kontingent von weiteren 350€ je Woche gezahlt.

  • Gegenüber den Anspruchstellern, deren Forderungen Aufgrund des bereits ausgeschöpften Kontingents für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie abgelehnt werden müssen, verpflichten wir uns durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass das Kontingent für die Bestpreisgarantie tatsächlich durch andere Anspruchsteller bereits ausgeschöpft wurde.

  • Sollten sich herausstellen, dass die festgelegten Kontingente für Zahlungen aufgrund von Inanspruchnahmen der Bespreisgarantie nicht ausreichend hoch gewählt sind und keine Hinweise auf einen Missbrauch der Bestpreisgarantie vorliegen, verpflichten wir uns, diese Kontingente umgehend um einen ausreichend hohen Betrag zu erhöhen.

  • Sollten die Kontingente einmal oder mehrfach überschritten worden sein, verpflichten wir uns die betreffende Kalenderwoche und das Jahr, die Anzahl und die Höhe der abgelehnten Erstattungen Aufgrund von Kontingentüberschreitung in einer tabellarischen Auflistung auf dieser Seite zu veröffentlichen solange mit der Bestpreisgarantie geworben wird. Dies gilt jedoch nicht für zurückgewiesene, unbegründete Anspruche aus der Bestpreisgarantie.

 

Startdatum der Bestpreisgarantie ist der 08.01.2023

bottom of page