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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

§ 1 Leistungsumfang

Die vertraglichen Leistungen der Firma Fahrservice Würzburg, Inhaber: Simon Sadig-Zade, Kleiststr.6a, 97072 Würzburg, nachfolgend Auftragnehmer genannt, beinhalten den termingerechten und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit ihrem vereinbarten Gepäck.

Wir führen für die Taxi Würzburg eG oder die Firma Karins Taxi / Karins Funkmietwagen oder für eine andere Taxivermittlung oder für ein andere Taxiunternehmen oder Mietwagenunternehmen in der Regel keinerlei Aufträge durch.

 


§ 2 Bestellung


Die Bestellung der vertraglichen Leistung kann schriftlich, mündlich, per Telefax, per Email, per Telefon oder auf sonstigem Weg erfolgen. Mit der Anmeldung für die Beförderung erkennt der Kunde an, dass die AGB des Auftragnehmers mit in den Vertrag einbezogen wird.

 

Bestellungen von der Taxivermittlung der Taxi Würzburg eG oder die Firma Karins Taxi / Karins Funkmietwagen oder von einer anderen Taxivermittlung oder einem anderen Taxiunternehmen oder Mietwagenunternehmen erhalten wir in der Regel keine.
 

§ 3 Pflichten des Kunden nach der Bestellung

Nach der Bestellung ist es erforderlich, dass der Kunde telefonisch erreichbar bleibt.

Bei telefonischer Nichterreichbarkeit des Kunden behalten wir uns vor den Auftrag zu stornieren.

Bei Vorbestellungen ist eine Erreichbarkeit des Kunden ab 30 Minuten vor dem Termin ausreichend.

Das in § 5 genannte Beförderungsentgelt ist vom Kunden unter den in §5 genannten Bedingungen zu entrichten.

Unsere Beförderungsentgelte entsprechen in der Regel nicht den Beförderungsentgelten der Taxi Würzburg eG oder die Firma Karins Taxi / Karins Funkmietwagen oder den Beförderungsentgelten einer anderen Taxivermittlung oder eines anderen Taxiunternehmens oder Funkmietwagenunternehmens.


§ 4 Stornierung

Der Auftraggeber kann bis zu 2 Stunden bevor die Beförderung erfolgen soll, kostenlos ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Danach fallen folgende Stornogebühren an:

- Bis 1 Stunde vor Fahrtantritt 30 % des Fahrpreises
- Ansonsten 90 % des Fahrpreises

Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer einen geringeren Schaden entstanden ist.

 


§ 5 Beförderungsentgelte und Bezahlung

Das Beförderungsentgelt entspricht bei Preisermittlung über den Preisrechner, der Summe aus dem Fahrpreis, Zuschlägen und Wartegeld für die vom Kunden gewünschte Fahrtstrecke gemäß Anzeige der Preisrechners.

Im Falle eines individuell vereinbarten Beförderungsentgeltes entspricht dieses der Summe aus dem individuell vereinbarten Fahrpreis für die vereinbarte Wegstrecke und ggf. dem Wartegeld.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Wartegeld 0,50€ je Minute.

Als Wartezeit gilt jedes Anhalten des Fahrzeugs während einer Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder des Fahrgastes oder aus verkehrlichen, vom Fahrer nicht zu vertretenden Gründen; ferner bei Bestellfahrten die Standzeit nach der Ankunft am Einsteigeort des Fahrgastes, nachdem der Fahrer sich beim Besteller gemeldet hat oder versucht hat diesen telefonisch zu erreichen.

Ampelstopps und Stopps an Kreuzungen wegen einer Vorfahrt-Gewähren-Regelung gelten nicht als Wartezeit.

Durch Verkehrsstau verursachtes Anhalten des Fahrzeugs gilt nur dann als Wartezeit, wenn durch den Verkehrsstau die Gesamtdauer der Fahrt sich um mehr als 10 Minuten erhöht.

Darüber hinaus gilt als Wartezeit jede vom Fahrgast zu vertretende Verzögerung vor, während oder nach der Personenbeförderung, aufgrund derer das Fahrzeug mit Fahrer über eine bestimmte Zeitdauer an einem bestimmten Ort bleiben muss und nicht anderweitig eingesetzt werden kann.

Das Beförderungsentgelt ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Fahrer bei Fahrtantritt für die Einfache Fahrt bzw. Hin- und Rückfahrt zu entrichten.

 

Sofern die Bezahlung nicht bei Fahrtantritt sondern erst am Zielort erfolgen kann, ist vom Kunden eine schriftliche Bestätigung über

  • die Fahrtstrecke

  • das vereinbarte Beförderungsentgelt

  • dass das Beförderungsentgelt am Zielort beglichen wird

  • Datum und Uhrzeit dieser Bestätigung

 

abzugeben.

Vordrucke für die Bestätigung sind im Fahrzeug vorhanden.

Name und Adresse des Kunden werden in dieser Bestätigung nicht erfasst.​ Jedoch ist der Kunde zur Herausgabe seines Personalausweises oder eines anderen geeigneten Ausweisdokuments mit dem die Identität des Kunden zweifelsfrei festgestellt werden kann für die Dauer der Beförderung verpflichtet.

Sollte das Beförderungsentgelt mehr als 100,00€ betragen, ist dieser zwingend vor Fahrtantritt in Bar zu begleichen.

 

 


§ 6 Gepäck

Der Beförderungsvertrag beinhaltet die Beförderung von Handgepäck, sofern dieses in dem Fahrzeug sicher verstaut werden kann. Sperriges Reisegepäck, z. B. Surfbrett, Ski, Tauchausrüstung, Angelausrüstung, Golfbag etc. bedürfen der besonderen Vereinbarung. Bei nicht Vorliegen dieser Vereinbarung ist der Fahrer berechtigt, den Transport dieser Güter zu verweigern.

Bei Zweifeln ob für das Handgepäck im Fahrzeug genügend Platz vorhanden ist und dieses sicher im Fahrzeug verstaut werden kann bzw. bei möglichen Platzproblemen bei Verstauen des Gepäcks, hat der Kunde den Auftragnehmer in der Bestellung auf diese Zweifel aufmerksam zu machen damit auf mögliche Platzprobleme hinzuweisen.

 



§ 7 Haftung

Für Verspätungen, die auf Tatsachen beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen. Hierunter fallen vor allem Staus, neu eingerichtete Baustellen, nicht vorhersehbare schlechte Witterungsbedingungen, usw. Falls der Reisende von solchen Ereignissen Kenntnis erlangt, hat er den Auftragnehmer hierüber zu informieren und zu versuchen, einen früheren Termin zu vereinbaren. Für Sachschäden, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, haftet dieser im Rahmen bis zu einer Höhe von 1000,00€.

 

 


§ 8 Kinder

Für Kinder sind entsprechende Kindersitze vom Kunden mitzubringen. Die Zahl dieser Kinder, die nach den gesetzlichen Vorschriften noch einen Kindersitz benötigen, ist bei der Auftragsabgabe anzugeben.

 

 

§ 9 Andere Taxianbieter/Mietwagenanbieter

 

Wir stehen mit der Taxi Würzburg eG oder der Firma Karins Taxi / Karins Funkmietwagen oder einer anderen Taxivermittlung oder einem anderen Taxiunternehmen oder Mietwagenunternehmen in keinerlei Verbindung.

 


§ 10 Salvatorische Klausel

Eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge. An diese Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Würzburg vereinbart.

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